Allgemeine Geschäftsbedingungen Azubi-Asap UG (Haftungsbeschränkt)
§ 1 Geltungsbereich und Anbieter
(1) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB” genannt) regeln das Vertragsverhältnis zwischen Azubi-Asap UG (haftungsbeschränkt), Lukas Fehrenbach, Bahnhofstraße 2, 91522 Ansbach, (nachfolgend „Azubi-Asap“ oder „Anbieter“ genannt) und Ihnen (nachfolgend „Kunde“ genannt), in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung.
(2) Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen werden von uns nicht anerkannt, sofern wir diesen nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben.
(3) Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte zwischen den Parteien sowie auch dann, wenn wir in Kenntnis abweichender oder entgegenstehender Bedingungen die Leistungen durchführen.
(4) Diese AGB gelten nur gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB.
§ 2 Zustandekommen des Vertrags, elektronische Rechnung
(1) Verträge mit Azubi-Asap können ausschließlich in deutscher Sprache abgeschlossen werden.
(2) Die Präsentation der Dienstleistung auf der Website stellt kein rechtlich wirksames Angebot dar. Durch die Präsentation der Dienstleistung wird der Kunde lediglich dazu aufgefordert, ein Angebot zu machen.
(3) Mit Bestellung unter § 4 aufgeführten kostenpflichtigen Dienstleistung geht der Kunde ein Vertragsverhältnis mit Azubi-Asap ein. Das Vertragsverhältnis entsteht, wenn Azubi-Asap das vom Kunden unterzeichnete Vertragsangebot erhält.
(4) Sie stimmen zu, dass Sie Rechnungen elektronisch erhalten. Elektronische Rechnungen werden Ihnen per E-Mail zur Verfügung gestellt.
§ 3 Beschreibung des Leistungsumfanges
Der Leistungsumfang von Azubi-Asap besteht aus folgenden Dienstleistungen:
– Konzeption von Social-Media-Kampagnen für Facebook-, Instagram-, TikTok- oder Linkedin-Seiten bzw. -Kanäle
– Pflege der Social-Media-Kanäle
– Social-Media-Monitoring und -Analyse
– Workshops zu diversen Themen, die für Azubis/Young Professionals und Unternehmen relevant sind
– Verschiedene Dienstleistungen und Beratungen bezüglich des Social-Recruitings
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich jeweils aus dem abgeschlossenen Dienstleistungsvertrag mit dem Kunden.
§ 4 Social Media Accounts, Social Media Plattformen
(1) Wenn und soweit Azubi-Asap Social-Media-Accounts für den Kunden einrichten und/oder nutzen, so geschieht diese Einrichtung und/oder Nutzung auf der jeweiligen Social Media Plattform namens und in Vollmacht des Kunden.
(2) Azubi-Asap ist verpflichtet, vom Kunden erhaltene Zugangsdaten für Social Media Accounts streng vertraulich zu behandeln, sicher zu verwahren und nicht an unbefugte Dritte weitergeben.
(3) Azubi-Asap ist zudem verpflichtet, die im Falle der Einrichtung eines Accounts erworbenen Zugangsdaten spätestens bei der Vertragsbeendigung herauszugeben und den Account damit dem Kunden vollständig zu übergeben. Der Kunde hat jederzeit das Recht, die Zugangsdaten zu den jeweiligen Social Media Accounts anzufordern.
(4) Dem Kunden ist bewusst und er erkennt an, dass Azubi-Asap keinen Einfluss auf den Betrieb der von ihm gegebenenfalls empfohlenen, aber von Dritten betriebenen, Social Media Plattformen hat und dass die Agentur infolgedessen keine Verantwortung für die betrieblichen Abläufe dieser Social Media Plattformen übernehmen kann.
§ 5 Preise, Zahlungsbedingungen
(1) Mangels anderer schriftlicher Vereinbarung gilt die jeweilige Preis- und Konditionenliste von Azubi-Asap, die auf Anfrage von Azubi-Asap ausgehändigt werden kann. Eine Erhöhung der aktuell geltenden Listenpreise ist auf 3 % pro Jahr begrenzt.
(2) Die vereinbarte Vergütung ist binnen 14 Tagen nach Abschluss des Vertrages zwischen Azubi-Asap und dem Kunden ohne Abzüge fällig.
§ 6 Abtretung und Aufrechnung
(1) Eine teilweise oder vollständige Übertragung der Rechte des Nutzers aus dem Vertrag mit Azubi-Asap auf Dritte ist ausgeschlossen.
(2) Zur Aufrechnung gegenüber A ist der Nutzer nur mit unbestrittenen oder rechtskräftigen Gegenforderungen berechtigt.
§ 7 Haftungsbegrenzung (Dienstleistungen)
(1) Azubi-Asap übernimmt keine Verantwortung für den Inhalt und die Richtigkeit der Angaben in den Anmelde- und Profildaten der Kunden sowie weiteren von den Kunden generierten Inhalten.
(2) Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet Azubi-Asap nur, wenn sie auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von Azubi-Asap oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von Azubi-Asap beruhen.
(4) Die Schadensersatzansprüche sind auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt. Sie betragen im Falle des Verzuges höchstens 5% der vereinbarten Vergütung.
(6) Schadensersatzansprüche, die auf der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder der Freiheit beruhen, verjähren nach 30 Jahren; im Übrigen nach 1 Jahr, wobei die Verjährung mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste (§ 199 Abs.1 BGB).
§ 8 Kündigung
(1) Jeder Dienstleistungsvertrag kann mit der zuvor festgelegten Kündigungsfrist gekündigt werden.
(2) Das Recht zur außerordentlichen fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(3) Jede Kündigung bedarf der Textform.
§ 9 Sicherstellung und Einräumung von Nutzungsrechten gegenüber Azubi-Asap
(1) Der Auftraggeber stellt sicher, dass die von ihm gestellten Inhalte frei von Rechten Dritter sind und deren Veröffentlichung nicht in irgendeiner Form gegen geltendes Recht verstoßen. Zu den gestellten Inhalten gehören auch solche Inhalte und deren Quellen, die der Auftraggeber Azubi-Asap im Hinblick auf dessen Aufgabenwahrnehmung empfiehlt oder vorschlägt.
(2) Der Auftraggeber gewährleistet insbesondere, dass er alle für die auftragsgemäße Nutzung der Inhalte erforderlichen Rechte besitzt, keine Rechte Dritter (insbesondere gewerbliche Schutzrechte, Urheber-, Marken- oder Persönlichkeitsrechte etc.) oder sonstige gesetzliche Bestimmungen verletzt. Der Auftraggeber trägt allein die Verantwortung für den Inhalt und die rechtlichen Zulässigkeiten der von ihm oder von Dritten in seinem Auftrag zur Verfügung gestellten Inhalte.
(3) Der Auftraggeber stellt ansonsten Azubi-Asap von allen Ansprüchen Dritter frei, die von diesen gegen Azubi-Asap im Zusammenhang mit den Inhalten des Auftraggebers entstehen und wird Azubi-Asap von den Kosten zur notwendigen Rechtsverteidigung freistellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Azubi-Asap nach Treu und Glauben mit Informationen und Unterlagen bei der Rechtsverteidigung gegenüber Dritten zu unterstützen und über Unterlassungserklärungen oder einstweiligen Verfügungen im Hinblick auf Rechte Dritter fristwahrend schriftlich zu informieren.
(4) Der Auftraggeber überträgt auf Azubi-Asap sämtliche für die vertragsgemäße Nutzung der Inhalte in Online-Medien aller Art, einschließlich Internet, erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungs-, Leistungsschutz-, Marken- und Kennzeichnungsrechte und sonstigen Rechte, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, Übertragung, Sendung, Bearbeitung, zum öffentlichen Zugänglichmachen, zur Einstellung in eine Datenbank und Bereithalten zum Abruf, zur Entnahme und Abruf aus einer Datenbank, und zwar zeitlich und inhaltlich im für die Durchführung des Auftrags notwendigen Umfang.
§ 10 Einräumung von Nutzungsrechten gegenüber dem Auftraggeber
(1) An Werken, die individuell und spezifisch für den Auftraggeber erbracht werden (zum Beispiel individuelle Grafiken oder Programmroutinen) erhält der Auftraggeber ein ausschließliches, zeitlich und räumlich unbeschränktes, sachlich auf die vertraglichen Zwecke beschränktes Nutzungs- und Verwertungsrecht, welches insbesondere die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Zugänglichmachung erfasst. Ausgenommen ist der Weiterverkauf und Weitervertrieb des Werks durch den Auftraggeber, es sei denn, er wurde ausdrücklich vereinbart oder ergibt sich aus der Natur des Auftrags.
(2) Bei Werken, die auf anderen Werken aufbauen, diese ändern, erweitern oder anpassen (zum Beispiel bei individueller Anpassung von Templates oder Softwaremodulen), erstrecken sich die etwaigen ausschließlichen Rechte des Auftraggebers nicht auf die ursprünglichen Werke, sondern nur soweit die durch Azubi-Asap für den Auftraggeber vorgenommenen schutzfähigen Änderungen, Erweiterungen und Anpassungen reichen.
(3) Im Übrigen überträgt Azubi-Asap dem Auftraggeber die für den jeweiligen vertraglichen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte an ihren Werken in dem der Auftragsbeschreibung entsprechendem Nutzungsumfang, der Nutzungsdauer sowie räumlichen Anwendungsbereich. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils ein einfaches Nutzungsrecht zur eigenen Nutzung übertragen.
(4) Dem Auftraggeber wird ein Recht zur Bearbeitung des Werkes nur dann eingeräumt, solange das Bearbeitungsrecht ausdrücklich vereinbart wurde oder sich aus der Natur des Auftrags eindeutig ergibt.
(5) Die Nutzungsrechte an den Werken gehen erst nach vollständiger Zahlung der Vergütung durch den Auftraggeber auf diesen über.
(6) Soweit das Werk Open Source-Bestandteile enthält, erfolgt die Rechteübertragung nur im Umfang und nach Maßgabe der jeweiligen Open Source Lizenz. Azubi-Asap verweist ausdrücklich darauf, dass die Open Source-Bestandteile nur im Rahmen der jeweiligen Lizenz genutzt, bearbeitet und Gegenstand von Verfügungen sein dürfen.
(7) Vorschläge und Weisungen des Auftraggebers oder seiner Mitarbeiter begründen kein Miturheberrecht.
(8) Azubi-Asap ist berechtigt, auf die für den Auftraggeber entworfenen und hergestellten Werke und erbrachten Leistungen, vorbehaltlich etwaiger ausdrücklicher Verschwiegenheitsverpflichtungen, zum Zwecke der Eigenwerbung hinzuweisen.
(9) Azubi-Asap ist ferner berechtigt, im Impressum von Websites und sonstigen Onlinepräsenzen auf ihre Urheberschaft hinzuweisen. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, diese Hinweise ohne die Zustimmung von Azubi-Asap zu entfernen.
§ 11 Datenschutz und Vertraulichkeit
(1) Die personenbezogenen Daten des Auftraggebers werden nur für die, diesen AGB und sonstigen vertraglichen Vereinbarungen entsprechende Vertragsdurchführung erhoben, verarbeitet und genutzt. Mit dem Vertragsschluss erklärt sich der Auftraggeber mit der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner Daten in elektronischen Datenverarbeitungsanlagen einverstanden.
(2) Die Vertragsparteien beachten die einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften. Azubi-Asap wird insbesondere personenbezogene Daten Dritter, die ihr der Auftraggeber weiterleitet oder die er im Auftrag des Auftraggebers erhebt, verarbeitet und nutzt, nur im Rahmen der Weisungen des Auftraggebers erheben, verarbeiten oder nutzen. Darüber hinaus obliegt es dem Auftraggeber, die datenschutzrechtlichen Vorgaben einzuhalten.
(3) Die Parteien werden über sämtliche ihnen im Zusammenhang mit der Durchführung des Vertrages bekannt werdenden betrieblichen und sonstigen geschäftlichen Informationen und Erkenntnisse der anderen Partei strikte Geheimhaltung wahren. Das gilt für alle Mitarbeiter, gegebenenfalls für den Kunden des Auftraggebers sowie für Dritte, derer sich eine Partei zur Erfüllung der aus dem Vertrag ergebenden Pflichten bedient. Die Geheimhaltungspflicht besteht auch nach Beendigung des Vertrags.
(4) Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle vertraulichen Informationen, die ihnen bei der Durchführung dieses Vertrags bekannt werden, vertraulich zu behandeln und nur für vertraglich vereinbarte Zwecke zu verwenden. Vertrauliche Informationen im Sinne dieser Bestimmung sind Informationen, Unterlagen, Angaben und Daten, die als solche bezeichnet sind oder ihrer Natur nach als vertraulich anzusehen sind. Die Verpflichtung zur Geheimhaltung gilt nicht für Entwicklungen, die bereits offenkundig sind (allgemein bekannt sind, zum Stand der Technik zählen etc.) und damit nicht mehr geheim oder schutzfähig sind. Wenn die Offenkundigkeit einer Entwicklung später eintritt, erlischt die Verpflichtung insoweit ab diesem Zeitpunkt.
(5) Die Vertragsparteien verpflichten sich, nur solchen Mitarbeitern Zugang zu vertraulichen Informationen des Auftraggebers zu gewähren, die mit der Leistungserbringung im Rahmen dieses Vertrags betraut sind. Beide Vertragsparteien sind verpflichtet, auf Wunsch der jeweils anderen Partei ihre Mitarbeiter eine entsprechende Verpflichtungserklärung unterschreiben zu lassen und der anderen Partei vorzulegen. Die Vertragsparteien werden für vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei keine Schutzrechtsanmeldungen anstrengen.
(6) Werden von einer öffentlichen Stelle vertrauliche Informationen im vorgenannten Sinne verlangt, so ist diese Partei unverzüglich und noch vor Herausgabe der Informationen an die öffentliche Stelle, sofern möglich und zumutbar, zu informieren.
(7) Die Rechte und Pflichten nach diesem Abschnitt über Geheimhaltung werden von einer Beendigung dieses Vertrages nicht berührt. Beide Vertragsparteien sind verpflichtet, vertrauliche Informationen der anderen Partei bei Beendigung dieses Vertrags nach deren Wahl zurückzugeben oder zu vernichten, soweit diese nicht ordnungsgemäß verbraucht worden sind.
(8) Öffentliche Erklärungen der Vertragsparteien über eine Zusammenarbeit, sofern nicht offenkundig oder entsprechend vertraglichen Abreden zulässig, werden nur im vorherigen gegenseitigen Einvernehmen abgegeben.
§12 Rechtswahl und Gerichtsstand
(1) Für diese AGB und die Vertragsbeziehung zwischen uns und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts.
(2) Ist der Kunde Kaufmann iSd Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch internationaler Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten unser Geschäftssitz in Ansbach. Entsprechendes gilt, wenn der Kunde Unternehmer iSv § 14 BGB ist. Wir sind jedoch in allen Fällen auch berechtigt, Klage am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.